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Her mit dem Tarif für studentisch Beschäftige!

Beschluss der 45. Bundesmitgliederversammlung im Mai 2022 in Köln


Campusgrün - Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen unterstützt und solidarisiert sich mit der Forderung nach einem Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte (“TVStud”). Dazu sollen die lokalen grün-alternativen Hochschulgruppen lokale Initiativen von TVStud nach ihren Möglichkeiten personell und finanziell unterstützen.


Bei TVStud handelt sich es um eine bundesweite Kampagne, welche sich mit der Forderung eines Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder adressiert. Die Forderungen zielen auf eine Verbesserung der bislang oftmals prekären Arbeitsbedingungen ab.

Diese lauten:


Existenzsichernde Löhne

Der Stundenlohn der meisten studentisch Beschäftigten liegt aktuell bei unter 11 Euro - das ist ab Oktober 2022 weniger als der Mindestlohn. Dass derartige Löhne die Existenz von Studierenden kaum sichern können - insbesondere in Anbetracht hoher Mieten und Lebensmittelkosten sollte klar sein. Dadurch werden die Jobs an Hochschulen immer weniger attraktiv, da andere Arbeitgeber*innen häufig besser bezahlen. Somit entsteht an vielen Hochschulen ein Personalmangel, der dringend gefüllt werden muss.


Jährliche Lohnerhöhungen

Durch die steigenden Lebenserhaltungskosten sind jährliche Lohnerhöhungen dringend notwendig. Diese muss tariflich festgeschrieben werden, damit Lohnsteigerungen nicht von politischen Mehrheiten und der Einhaltung von Selbstverpflichtungen abhängig sind. Diese Erhöhungen müssen an die Tariferhöhungen der anderen an Hochschulen Beschäftigten gekoppelt sein, sodass sich deren Kämpfe mit jenen der studentisch Beschäftigten verbinden können.


Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten

Befristete Verträge sind an nahezu allen Hochschulen die Regel: Häufig laufen die Verträge der studentisch Beschäftigten zwischen 2 und 6 Monaten. Neben dem hohen dadurch verursachten bürokratischen Aufwand, verfolgt diese Handhabung natürlich kapitalistische Ziele: Während Kündigungen stets begründet werden müssen und auch ein rechtlicher Kündigungsschutz besteht, ist dies bei Nichtverlängerungen von Verträgen nicht der Fall. So können unliebsame studentisch Beschäftigte kurzerhand losgeworden werden, welche dann kein Einkommen mehr zur Verfügung haben, von dem sie abhängig sind. Entsprechend haben studentisch Beschäftigte immer die Sorge, in wenigen Monaten ihren Job zu verlieren und können kaum planen. Die Kettenbefristungen haben für die Arbeitgeber*innen einen weiteren Vorteil, gleichzeitig einen großen Nachteil für die Beschäftigten: Oftmals werden Verträge, beispielsweise für Tutor*innen lediglich für die Vorlesungszeit abgeschlossen, in den Semesterferien fällt die Einkommensquelle dann komplett weg - obwohl Miete und Lebenserhaltungskosten natürlich weiterhin anfallen.


Einhaltung von Mindeststandards

Auch studentisch Beschäftigte haben - wie alle Arbeitnehmer*innen - einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Leider werden diese Standards nicht überall eingehalten: Häufig arbeiten studentisch Beschäftigte ihre Krankheitstage nach und wissen teilweise nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf Urlaub haben, da ihre Arbeitgeber*innen sie nicht darauf hinweisen. Doch diese Standards sind lediglich ein - wenn auch hart erkämpftes - Minimum. Durch Tarifverträge werden diese verbessert und genauer geregelt.


Mitbestimmung auch für uns

Gerade in einem kapitalistischen System muss immer klar sein, dass die Organisierung der Arbeiter*innen und Angestellten eine Notwendigkeit ist, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Da Arbeitgeber*innen stets gewinnorientiert handeln, werden sie Arbeitsbedingungen nicht verbessern, Löhne nicht erhöhen, ohne, dass die Arbeitnehmer*innen Druck machen. In der Regel geschieht dies durch Personalräte. Jedoch werden studentisch Beschäftigte in fünf Bundesländern nicht einmal durch den Personalrat vertreten, in sieben haben sie weder ein passives, noch ein aktives Wahlrecht, obwohl dies doch so dringend notwendig wäre. Mitbestimmungsrechte und Interessenvertretung sind zentrale demokratische Grundwerte, welche auch studentisch Beschäftigten in vollem Umfang zustehen müssen.


Wir fordern eine allgemeine Stärkung von SHK-Vertretungen, da durch diese Organe die Beschäftigten gemeinsam und organisiert an die Arbeitgeber*innen herantreten können und Forderungen durchsetzen können.


Campusgrün fordert daher: TdL, gib Tarif!

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